Hilfen bei einem Sterbefall in der Familie

Der Tod eines nahen Menschen ist immer auch eine Anfrage an unseren eigenen Glauben. Gerade im Angesicht des Todes ist es schwer, die richtigen Worte und Gesten zu finden.
Durch den Tod geben wir einen Menschen in das andere Leben weiter. Die folgenden Punkte sollen Ihnen bei den Entscheidungen helfen, die sie beim Tod eines Angehörigen – meist in großer Eile – treffen müssen.

  1. Der Mensch in Krankheit.
  2. Der Mensch im Angesicht des Todes.
  3. Was ist unmittelbar zu tun nach dem Verscheiden eines Angehörigen.
  4. Der Mensch ist heimgekehrt zu Gott.
  5. Der Mensch auf seinem letzten irdischen Weg.
  6. Die sog. Beisetzung (Aussegnung) und Beerdigung.
  7. Der Trauergottesdienst (Requiem) mit Beerdigung.
  8. Die Frage nach den kirchlichen Kosten.
  9. Das „Aufschreiben“ von Messintentionen für Verstorbene.


1. Der Mensch in Krankheit:

Die Sorge um kranke Menschen ist ein Auftrag an alle Christen (vgl. Jak 5,13-16). Gerade in der Situation der Krankheit und im Angesicht des Todes braucht der Christ die Begegnung mit Christus in den Sakramenten. Das Sakrament der Krankensalbung (nicht: die letzte Ölung!) ist dabei eine Hilfe aus dem Glauben. Sagen Sie einfach im Pfarrbüro Massing Bescheid (Tel.: +49 (0)8724 / 2 70 oder +49 (0)8724 / 96 64 69).
Gerne besucht der Pfarrer/Pfarrvikar auch ältere und kranke Menschen einmal im Monat mit der Monatskommunion (Anmeldung im Pfarrbüro – Tel.: +49 (0)8724 / 2 70 oder +49 (0)8724 / 96 64 69).


2. Der Mensch im Angesicht des Todes:

Lassen Sie einen sterbenden Menschen nicht alleine.
Beten Sie mit ihm, geben Sie ihm das Gefühl der Nähe – große Worte sind hier oft fehl am Platz; oft reicht es, ihm die Hand zu halten.


3. Der Mensch ist heimgekehrt zu Gott:

Ist der Tod eingetreten, vermeiden Sie jegliche Hektik!
Benachrichtigen Sie den Pfarrer (Tel.: +49 (0)8724 / 96 64 69) und Ihren Hausarzt.
Beten Sie in der Familie („Vater unser“; „Gegrüßet seist du Maria“; Glaubensbekenntnis; Rosenkranz) und zünden Sie eine Kerze an, evtl. auch Weihwasser. Sagen Sie den engsten Angehörigen Bescheid. - Gerne kommt der Pfarrer/Pfarrvikar und betet mit Ihnen die Sterbegebete und spendet Trost aus dem Glauben.


4. Der Mensch auf seinem letzten irdischen Weg:

Sagen Sie nun einem Bestatter Ihrer Wahl Bescheid und machen Sie mit dem Pfarrer die Termine für die Beisetzung und die Beerdigung aus.
Nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat (ca. 6 Stunden nach dem Tod), können Sie sich eine Sterbeurkunde von Ihrer Gemeinde ausstellen lassen.
Für die Grabarbeiten auf den Friedhöfen sind in unserer Pfarreiengemeinschaft zuständig:

  1. In Massing: Marktgemeinde Massing -  (Tel.: +49 (0)8724 / 96 16-60).
  2. In Oberdietfurt: Pfarrei Oberdietfurt, Frau Katharina Lagleder (Kirchenpflegerin).
  3. In Staudach: Pfarrei Staudach, Herr Josef Hirl, Rohreck.
  4. In Huldsessen: Expositur Huldsessen, Herr Gerhard Vilsmaier.


5. Die sog. Beisetzung (Aussegnung) und der Trauergottesdienst:

Wenn eine Beisetzung (Aussegnung) stattfinden soll, findet sie in aller Regel am selben oder am nächsten Tag im Trauerhaus oder in der Aussegnungshalle statt.
In der Zeit zwischen der Beisetzung und der Beerdigung finden normalerweise zwei Rosenkränze am Abend (19:00 Uhr) in der Pfarrkirche statt.
Für den Trauergottesdienst vereinbart der Pfarrer/Pfarrvikar mit Ihnen das sog. Trauergespräch, in dem die Gestaltung und Fragen Ihrerseits geklärt werden können. Es ist schön, wenn sich die Angehörigen in den Gottesdienst mit einbringen (Lesung oder Fürbitten vortragen).
Soll der Trauergottesdienst vom Kirchenchor mitgestaltet werden, dann wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Chorleiter/-in.


6. Der Trauergottesdienst (Requiem) mit Beerdigung:

Für die Form des Trauergottesdienstes gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Eucharistiefeier in der Pfarrkirche mit anschließender Beerdigung (Sarg/Urne).
  • Wortgottesdienst in der Pfarrkirche (oder in der Aussegnungshalle) mit anschließender Beerdigung (Sarg/Urne).

Die Zeiten für die Trauergottesdienste sind unter der Woche 14:30 Uhr, am Samstag 10:00 Uhr (Änderungen vorbehalten).


7. Die Frage nach den kirchlichen Kosten:

Kirchlicherseits: Für die Messintention des Trauergottesdienstes (5,- Euro), bei einem Wortgottesdienst (2,50 Euro) – die sog. Stolgebühren (32,50 Euro) – Ministranten und allgemeine Kirchengestaltung (insgesamt 40,- Euro) – wenn gewünscht: Orgeldienst und Kirchenchor. Diese Kosten werden über den Bestatter abgerechnet.


8. Das Aufschreiben von „Messintentionen“ für Verstorbene (bei einer Beerdigung):

Eine Messintention (bayerisch: „eine Messe aufschreiben“) ist eine in Geld gewährte Gabe, die einem Priester außerhalb der Messe gereicht wird und diesen verpflichtet, ein Messopfer nach der Meinung des Gebers darzubringen. Das damit verbundene Geldopfer 5,- Euro (= Stipendium) hat sich als Sonderbrauch der Gabendarbringung bei der Messe entwickelt. Die Gabe war der Ausdruck der inneren Opferbereitschaft und der Vollzug der tätigen Teilnahme am Opfer.

Gerne können Sie für den/die Verstorbene(n) bei der Beerdigung eine „Messe aufschreiben lassen“:

  • In Massing im Leichenhaus (rechte Seite) oder im Pfarrbüro Neumarkterstr. 20 zu den angegebenen Öffnungszeiten (Mittwochvormittag, 08:30 bis 11:00 Uhr).
  • In Oberdietfurt und Huldsessen: in der Sakristei.
  • In Staudach: Altes Pfarrhaus (an den Beerdigungstagen), ansonsten im Pfarrbüro.

Oft bereiten auch die Angehörigen eine Liste vor und nehmen die Intentionen selber auf und geben sie dann gesammelt im Pfarrbüro ab.

Es sollte natürlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Geber der Gabe die Messe in seiner Meinung mitfeiert.

Leider können meist nur die Intentionen der engsten Angehörigen bei den Gottesdiensten in unseren Kirchen gefeiert werden. Alle anderen werden in die Mission weitergeleitet und dort gefeiert.